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Landtag beschließt Gesetzesänderung für bayerisches Feuerwehrgesetz

Ab dem 16. Juli 2025 gelten folgende Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes:

Höhere Altersgrenze

Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren angehoben.

Neue Regelungen zu Entschädigungen und Fehlalarmen

Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene vor.

Ein weiteres Thema betrifft sogenannte eCall-Notrufe: Künftig wird der Kostenersatz bei Fehlalarmen geregelt, die durch automatische Notrufsysteme ausgelöst werden

Datenschutzrechtliche Grundlagen für moderne Technik

Mit der Novelle werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Einsatzmitteln wie Drohnen und Löschrobotern verbessert. Künftig gibt es eine datenschutzrechtliche Grundlage für Bildaufzeichnungen während Einsatzlagen.

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Wir behalten für Sie diese Entwicklungen im Blick und unterstützen Sie dabei, alle aktuellen Vorgaben in Ihre Projekte, Gefährdungsbeurteilungen und Brandschutzkonzepte einzubinden.

Quelle: Artikel des StMI

Gesetzentwurf (klicken Sie hier)