Krisenvorsorge und Aufgaben in der Zivilen Verteidigung
Dieses enthält folgende Schwerpunkte:
Erinnerung an die Vorbereitung für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle:
- Vorbereitungsmaßnahmen der Behörden zur Aufrechterhaltung der Handlungs- und Arbeitsfähigkeit.
- Sicherstellung der Warnung und Information der Bevölkerung.
- Anlaufpunkte für die Bevölkerung im Krisenfall (SOS-Punkte, „Leuchttürme“).
- Krisenvorsorge und Risikokommunikation.
Krisen angemessen überstehen. Es wird den Kommunen empfohlen, folgende Punke vorzubereiten und frühzeitig mitzudenken:
- Erhöhung Resilienz
- Krisenmanagement
- Selbstschutz
Konzepte des Bundes zu den Aufgaben der Zivilen Verteidigung. Diese soll als ein strukturierter Prozess Top-Down von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene erfolgen und beinhaltet:
- Zivile Alarmplanung
- Objekterfassung
- (Not-)Versorgung
- Unterstützung der Streitkräfte
Die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit ist die grundlegende Anforderung und Aufgabe jeder behördlichen Struktur.
IBG kann Sie bei dem Aufbau Ihrer kommunalen Krisenvorsorge umfassend beraten und unterstützen. Selbstverständlich behalten wir für Sie neue Entwicklungen im Blick und informieren Sie hier laufend.
