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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Der Arbeitskreis Technik der AGBF Bayern veröffentlicht detaillierte Hinweise zur Losbildung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen

Von den Bezirksregierungen wurde vor allem im Jahr 2016 im Rahmen der Prüfung von Vergaben die Beurteilung der Zulässigkeit einer Loszusammenlegung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen sehr unterschiedlich gehandhabt. Dabei wurde oft das „Grundsatzurteil“ des Verwaltungsgerichts Augsburg zitiert. Um den Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen eine fachtechnisch fundierte Hilfestellung zu geben, hat der Arbeitskreis Technik der AGBF Bayern eine Fachempfehlung zu dieser Thematik veröffentlicht.

Wie in der Fachempfehlung sehr ausführlich dargestellt und begründet, ist auf Grund des derzeitigen Vergaberechts eine Zusammenfassung von Fachlosen sehr wohl zulässig und bei verschiedenen Fahrzeugtypen sogar geboten, um das Ausschreibungsziel – Beschaffung des „wirtschaftlichsten“ Fahrzeugs – überhaupt erreichen zu können.

Die Fachempfehlung finden Sie unter:
Fachempfehlung AGBF Bayern „Losbildung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen“

Anschreiben Ausschreibung der AGBF Bayern – AK Technik