info@ibg-brandschutz.de

w

+49 9872 80 58 28

Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Neue Bekanntmachung zur bauaufsichtlichen Behandlung von Hochhäusern liegt vor

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. April 2015 Az.: IIB7-4115.140-001/15 (ab Seite 274) wurde die neue Richtlinie zur bauaufsichtlichen Behandlung von Hochhäusern (HRH) veröffentlicht. Sie ersetzt die alte Version aus dem Jahr 1983 und gilt ab dem 01. Oktober 2015 für Neubauten. Gemäß Staatsministerium ist „die Neufassung der Verwaltungsvorschrift ist gegenüber der alten Fassung wesentlich schlanker und abstrakter. Die Anforderungen werden an die aktuellen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) angepasst, veraltete Anforderungen werden unter anderem aufgrund neuer technischer Entwicklungen aufgegeben.“

Die Richtlinie können Sie hier herunterladen:  https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2015/heftnummer:5/seite:274