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Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verlängert Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Feuerwehrfahrzeuge

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat am 27.06.2016 für die Zulassungsstellen in Bayern die Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes verlängert.

Damit sind bei der Zulassung auch weiterhin zwei- und mehrachsige Lastkraftwagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse befristet bis zum  31.12.2018 von der Abgasnorm EURO VI befreit. Für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bedeutet dies, dass auch weiterhin Fahrgestelle mit EURO V Motoren ausgeschrieben, beschafft und als Feuerwehrfahrzeug zugelassen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter: Verlängerung Ausnahmeregelung EURO IV für Feuerwehrfahrzeuge in Bayern