Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) erteilt Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Feuerwehrfahrzeuge
Mit Schreiben vom 02.11.2012 hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Regierungspräsidien als zuständige Genehmigungsbehörden darüber informiert, dass für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes mit Standort in Baden-Württemberg bis 31.12.2016 entsprechende Ausnahmegenehmigungen von der Einhaltung der Abgasstufe Euro 6 erteilt werden können.
Daher können auch weiterhin in Baden-Württemberg Fahrgestelle mit EURO V Motoren ausgeschrieben, beschafft und als Feuerwehrfahrzeug zugelassen werden.