Landtag beschließt Gesetzesänderung für bayerisches Feuerwehrgesetz
Ab dem 16. Juli 2025 gelten folgende Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes:
Höhere Altersgrenze
Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren angehoben.
Neue Regelungen zu Entschädigungen und Fehlalarmen
Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene vor.
Ein weiteres Thema betrifft sogenannte eCall-Notrufe: Künftig wird der Kostenersatz bei Fehlalarmen geregelt, die durch automatische Notrufsysteme ausgelöst werden
Datenschutzrechtliche Grundlagen für moderne Technik
Mit der Novelle werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Einsatzmitteln wie Drohnen und Löschrobotern verbessert. Künftig gibt es eine datenschutzrechtliche Grundlage für Bildaufzeichnungen während Einsatzlagen.
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Quelle: Artikel des StMI
Gesetzentwurf (klicken Sie hier)