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Bayerisches Staatsministerium des Innern veröffentlich ABC-Konzept Bayern mit Hinweisen zur Feuerwehrbedarfsplanung

Auch in dem vom Bayerischen Staatsministerium des Innern im August veröffentlichen ABC-Konzept Bayern findet sich indirekt die Forderung nach einer Feuerwehrbedarfsplanung wieder:

„Die im Landkreis/in der kreisfreies Stadt benötigte Anzahl der einzelnen Komponenten richtet sich nach dem Ergebnis der Gefahrenbeurteilung (Feuerwehrbedarfsplan)“ – Seite 6, vorletzter Absatz

Damit stellt das Innenministerium Bayern klar, dass – nebem dem Gemeinden/Städten – auch die Landkreise gefordert sind, einen Feuerwehrbedarfsplan für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen.