Bayerisches Staatsministerium des Innern veröffentlich ABC-Konzept Bayern mit Hinweisen zur Feuerwehrbedarfsplanung
Auch in dem vom Bayerischen Staatsministerium des Innern im August veröffentlichen ABC-Konzept Bayern findet sich indirekt die Forderung nach einer Feuerwehrbedarfsplanung wieder:
„Die im Landkreis/in der kreisfreies Stadt benötigte Anzahl der einzelnen Komponenten richtet sich nach dem Ergebnis der Gefahrenbeurteilung (Feuerwehrbedarfsplan)“ – Seite 6, vorletzter Absatz
Damit stellt das Innenministerium Bayern klar, dass – nebem dem Gemeinden/Städten – auch die Landkreise gefordert sind, einen Feuerwehrbedarfsplan für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen.