IBG-Richtwertverfahren nach Veröffentlichung Vollzugsbekanntmachung fortgeschrieben
Nach Veröffentlichung der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz wurde das IBG-Richtwertverfahren BY-2013fortgeschrieben. Dabei wurden die relevanten aktuellen Textänderungen der Vollzugsbekanntmachung für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplan übernommen. Desweiteren wurde…
IBG-Richtwertverfahren nach Veröffentlichung Vollzugsbekanntmachung fortgeschrieben
Nach Veröffentlichung der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz wurde das IBG-Richtwertverfahren BY-2013fortgeschrieben. Dabei wurden die relevanten aktuellen Textänderungen der Vollzugsbekanntmachung für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplan übernommen.
Desweiteren wurde der Teil „Personalausstattung“ überarbeitet und zum besseren Verständnis bzw. Unterscheidung die Begrifflichkeiten Mindestpersonalstärken 1 (Personalstärke zur Besetzung der vorhanden Fahrzeuge) und Mindestpersonalstärke 2 (Personalstärke für den Ersteinsatz) eingeführt. Der Bereich IBG-Standortanalyse wurde ebenfalls textlich nochmals überarbeitet und erweitert. Das aktuelle IBG-Richtwertverfahren BY-2013 finden Sie auszugsweise hier (IBG-Richtwertverfahren ).