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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Das IBG-Richtwertverfahren BW-2020© wurde fortgeschrieben. Dabei wurden im wesentlichen die Themenbereiche „WASSERNOTFÄLLE“ sowie „Ermittlung der Ausrückezeit“ überarbeitet.

Des Weiteren wurden u.a. auch einig sprachliche und fachliche Ungenauigkeiten bei einigen Punkten geschärft.

Wie bisher kann für die Verwendung des jetzt aktuellen IBG-Richtwertverfahren BW-2021© eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.

Weitere Informationen zum IBG-Richtwertverfahren BW-2021© bzw. für die Lizenz finden Sie hier