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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Durch die Änderungen in der Bayerischen Bauordnung in der Fassung vom 25.07.2025 haben sich für die Feuerwehrbedarfsplanung durch den jetzt genehmigungsfreien Ausbau von Dachgeschossen Änderungen für die Betrachtung des 2. Rettungsweges ergeben.
Insbesondere wurden daher die Definitionen der Schadensausmaßkategorien und die zugeordnete notwendige Fahrzeugausstattung bei der Gefahrenart BRAND insbesondere für die Schadensausmaßkategorien BRA 1 und BRA 2 überarbeitet.

Des Weiteren wurden bei der Überarbeitung des IBG-Richtwertverfahrens BY-2026© Neuerungen bzw. bewährte Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik berücksichtigt sowie verschiedene Punkte redaktionell überarbeitet bzw. aktualisiert. Für den Bereich Feuerwehrhäuser wurden Hinweise bzgl. der Konfiguration von Gefahrenmeldeanlagen neu aufgenommen.

Durch die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Jahr 2025 haben sich keine direkten Auswirkungen auf das IBG-Richtwertverfahrens BY-2026© ergeben.

Wie bisher kann für die Verwendung des IBG-Richtwertverfahrens BY-2026© eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.

Weitere Informationen zum IBG-Richtwertverfahren BY-2026© bzw. für die Lizenz finden Sie hier