Das IBG-Richtwertverfahren BY-2020© wurde auf Grund der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Oktober 2020 veröffentlichten neuen Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG grundlegend überarbeitet. Dabei wurden auch neue Fachbegriffe eingeführt, wie z.B. Planungsfrist FBP, um eine klare Unterscheidung zu bisherigen Begrifflichkeiten zu schaffen.
Des Weiteren wurden u.a. auch einig sprachliche und fachliche Ungenauigkeiten bei einigen Punkten geschärft.
Wie bisher kann für die Verwendung des IBG-Richtwertverfahrens BY-2021© eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.
Weitere Informationen zum IBG-Richtwertverfahren BY-2021© bzw. für die Lizenz finden Sie hier