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IBGRichtwertverfahren BW-2018 veröffentlicht

In der nun vorliegenden Version des IBGRichtwertverfahrens BW-2018 wurden verschiedene Definitionen geschärft und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Wie bisher ergänzt das IBGRichtwertverfahren BW-2018 die Bereiche der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit…“ für die diese keine Vorgaben enthält.

Weiterhin kann für die Verwendung des IBGRichtwertverfahrens BW-2018 eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.

Weitere Informationen zum IBGRichtwertverfahren BW-2018 bzw. für die Lizenz finden Sie hier: