IBG–Richtwertverfahren BW-2018 veröffentlicht
In der nun vorliegenden Version des IBG–Richtwertverfahrens BW-2018 wurden verschiedene Definitionen geschärft und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Wie bisher ergänzt das IBG–Richtwertverfahren BW-2018 die Bereiche der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit…“ für die diese keine Vorgaben enthält.
Weiterhin kann für die Verwendung des IBG–Richtwertverfahrens BW-2018 eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.
Weitere Informationen zum IBG–Richtwertverfahren BW-2018 bzw. für die Lizenz finden Sie hier: