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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Version des IBG -Richtwertverfahren BW-2014 liegt vor

Für die Feuerwehrbedarfsplanung im Bundesland Baden-Württemberg wurde das bisherige IBG – Richtwertverfahren BW-2012 fortgeschrieben. Dabei wurden die aktuellen Normen und aktuelle Erkenntnisse zur Feuerwehrbedarfsplanung eingearbeitet. Selbstverständlich basiert das IBG -Richtwertverfahren BW-2014 auch weiterhin auf den Definitionen und Vorgaben der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ bzw. der sonstigen Rechtsvorschriften im Feuerwehrbereich des Landes Baden-Württemberg.

Auch hier wurde der Teil „Personalausstattung“ überarbeitet und zum besseren Verständnis bzw. zur besseren Unterscheidung die Begrifflichkeiten „Mindestpersonalstärken 1“ (Personalstärke zur Besetzung der vorhanden Fahrzeuge) und „Mindestpersonalstärke 2“ (Personalstärke für den Ersteinsatz) eingeführt. Der Bereich IBG -Standortanalyse wurde ebenfalls textlich überarbeitet und erweitert.

Weitere Informationen zur Feuerwehrbedarfsplanung finden Sie hier .