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IBGRichtwertverfahrens BY-2016 veröffentlicht In der nun vorliegenden Version des IBGRichtwertverfahrens BY-2016 wurde der Abschnitt zur Ermittlung der „mittleren“ planbaren Dispositions- und Alarmierungszeit sowie der Ausrückzeiten einer Feuerwehr komplett überarbeitet und ergänzt. Desweiteren wurden einige Definitionen geschärft und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Wie bisher ergänzt das  IBGRichtwertverfahrens BY-2016 zum einen die Bereiche der Feuerwehrbedarfsplanung für die das Merkblatt des Innenministeriums keine Vorgaben enthält. Zum anderen ist es ein weiterer möglicherBewertungsmaßstab zur Feuerwehrbedarfsplanung, da es in einigen Bereichen von dem Merkblatt abweicht, die in der Praxis für die Feuerwehren bzw. die Kommunen im Rahmen der Leistungsfähigkeit nicht erreichbar sind. Hierbei stützt sich das IBGRichtwertverfahren BY-2016 u.a. auf rechtsverbindliche Vorgaben anderer Bundesländer. Diese Abweichung ist durchaus möglich, da selbst das bayerische Innenministerium den Inhalt des Merkblatts als „unverbindliche Hinweise und Empfehlungen“ charakterisiert. Wie bisher kann für die Verwendung des IBGRichtwertverfahrens BY-2016 eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll. Weitere Informationen zum IBGRichtwertverfahren BY-2016 bzw. für die Lizenzfinden Sie hier