Neue Version des IBG–Richtwertverfahren BY-2015 liegt vor
Aufgrund des vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr veröffentlichten „Merkblatts zur Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern – Konzeptpapier“ wurde die bayernspezifische Version des IBG–Richtwertverfahrens überarbeitet und fortgeschrieben. Die vorliegende Version des IBG–Richtwertverfahrens BY-2015 ergänzt zum einen die Bereiche der Feuerwehrbedarfsplanung für die das Merkblatt des Innenministeriums keine Vorgaben enthält. Zum anderen ist es ein weiterer möglicher Bewertungsmaßstab zur Feuerwehrbedarfsplanung, da es in einigen Bereichen von dem Merkblatt abweicht, die in der Praxis nicht erreichbar und sinnvoll erscheinen.
Hierbei stützt sich das IBG–Richtwertverfahren BY-2015 im Wesentlichen auf rechtsverbindliche Vorgaben anderer Bundesländer. Diese Abweichung ist durchaus möglich, da das bayerische Innenministerium den Inhalt des Merkblatts als „unverbindliche Hinweise und Empfehlungen“ charakterisiert.
Wie bisher kann für die Verwendung des IBG–Richtwertverfahrens BY-2015 eine Lizenz erworben werden, wenn die Feuerwehrbedarfsplanung durch die Kommune selbst erstellt werden soll.
Weitere Informationen zum IBG–Richtwertverfahren BY-2015 bzw. für die Lizenz finden Sie hier