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Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie erteilt Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Feuerwehrfahrzeuge

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat am 16.07.2013 für die Zulassungsstellen in Bayern eine Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes erteilt..

Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wurde eine allgemeine Ausnahme für zweiachsige Lastkraftwagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes von der Abgasnorm EURO VI, vorerst befristet bis 31.12.2016, erlassen. Dies betrifft alle Fahrzeuge von 3,5 bis 18 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Für drei- oder vierachsige Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 18 Tonnen kann eine Einzelausnahme erteilt werden, wenn diese entsprechend begründet wird.

Für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bedeutet dies, dass auch weiterhin Fahrgestelle mit EURO V Motoren ausgeschrieben, beschafft und als Feuerwehrfahrzeug zugelassen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ausnahmeregelung EURO IV für Feuerwehrfahrzeuge in Bayern