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BayVGH stärkt Ortsbezug bei Feuerwehrkosten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 28. November 2025 entschieden, dass Gemeinden bei der Erhebung von Personalkosten für Feuerwehrangehörige die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen müssen.

Pauschale Stundensätze für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende dürfen nicht allein auf landesweiten Durchschnittswerten beruhen. Vielmehr müssen die Kommunen nachvollziehbar darlegen, dass die angesetzten Kosten den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen entsprechen. Die Entscheidung betrifft die Auslegung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Kommunalabgabenrechts und setzt damit Maßstäbe für die Kalkulation von Einsatzkosten insbesondere für die Personalkosten.

 

Das Urteil im Wortlaut (klicken Sie hier)