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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Nach Beschluss des Normenausschusses NA 031-04-06 AA können bei den Löschgruppenfahrzeugen vom Typ LF 20 und HLF 20 zukünftig die B-Haspel(n) wegfallen.

Als ein möglicher Lösungsansatz kann bei „fehlenden“ Stellplatzlängen in bestehenden Feuerwehrhäusern nach Beschluss des Normenausschusses NA 031-04-06 AA bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen des Typs LF 20 nach DIN 14530-11 und HLF 20 nach DIN 14530-26 auf die fahrbare B-Haspel(n) verzichtet werden, wenn die B-Schläuche in einem Geräteraum untergebracht werden können.

Durch diese jetzt mögliche Normabweichung, kann bei der im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung enthaltenen Überprüfung von Feuerwehrhäusern u.U. die Notwendigkeit aufwändiger Umbauarbeiten von Fahrzeugstellplätzen entfallen, da sich durch diesen Lösungsansatz die notwendige Stellplatzlänge gemäß der GUV-Information 8554 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ um bis zu einem Meter verringert.

Weiter Informationen finden Sie unter Längenreduzierung LF 20 / HLF 20