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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Lizenzvereinbarung zur Verwendung des
 
IBG-Richtwertverfahrens© 

Zwischen

Stadt Muster

Musterstraße 1

71254 Muster

 

im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet und

IBG – Ingenieurbüro für Brandschutz und
Gefahrenabwehrplanung GmbH

Witramstraße 16
91560 Heilsbronn

 

im Folgenden als Lizenzgeber bezeichnet wird folgende Lizenzvereinbarung geschlossen:

§ 1     Lizenzgegenstand

Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer die Lizenz zur Verwendung des IBG-Richtwertverfahrens© und der Erhebungsbogen zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans.

§ 2     Leistungen des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer im Rahmen der Lizenzerteilung folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Text des IBG–Richtwertverfahrens© in der jeweils landespezifisch aktuellsten Version im pdf-Format
  • Die Erhebungsbogen „Gefahrenpotenzial incl. Anlage“ und „Personalverfügbarkeit“ im pdf-Format
  • 1 Stunde Beratungszeit im Rahmen von elektronischen bzw. telefonischen Beratungsleistungen in einem Zeitraum von 6 Monaten ab Lizenzerteilung.
  • Kostenloser Updateservice für das IBG–Richtwertverfahren© und die Erhebungsbogen für einen Zeitraum von
    6 Monaten ab Lizenzerteilung.

§ 3     Umfang der Lizenz

Der Lizenznehmer ist berechtigt einmalig für eine Kommune einen Feuerwehrbedarfsplan unter Verwendung der unter § 2 definierten schriftlichen Unterlagen zu erstellen.

§ 4     Lizenzvergütung

Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber für die Lizenzleistungen nach Rechnungsstellung einen Pauschalbetrag von 295 € zzgl. Mwst..

§ 5     Weitergabe von Lizenzunterlagen

  1. Eine Weitergabe von Lizenzunterlagen durch den Lizenznehmer an Dritte ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung seitens des Lizenzgebers gestattet. Dies umfasst auch das Anfügen der schriftlichen Lizenzunterlagen an schriftliche Ausarbeitungen sowohl in elektronischer wie auch papiergebundener Form. Eine auszugsweise Zitierung (max. 3 Sätze) bzw. Verweise sind ausdrücklich gestattet.
  2. Der Lizenznehmer haftet bei finanziellen Schäden, die dem Lizenzgeber bei nicht vereinbarungsgemäßer Weitergabe von Lizenzunterlagen entsteht.

§ 6     Haftungsausschluss des Lizenzgebers

Die vom Lizenzgeber erstellten Lizenzunterlagen sowie die erbrachten Beratungsleistungen wurden nach bestem Wissen erstellt bzw. erteilt. Eine Haftung für den Inhalt der schriftlichen Unterlagen bzw. der Beratungsleistungen wird in keinem Fall übernommen.

§ 7     Bestandteil der Lizenzvereinbarung

In die vorliegende Lizenzvereinbarung werden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen des IBG Ingenieurbüros für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH“ (Stand 01.01.2016) mit einbezogen und diesem als Bestandteil beigefügt soweit die Inhalte in der Lizenzvereinbarung nicht anderweitig geregelt sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Thomas Keller

Thomas Keller

Ihr Ansprechpartner für die Lizenzvereinbarung