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Innenministerium veröffentlicht Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung

Wie in der im Jahr 2013 veröffentlichten Vollzugsbekanntmachung zu Art. 1 angekündigt, wurde am 26. Februar 2015 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Merkblatt mit Hinweisen zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes herausgegeben:

„Als Handreichung für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes erteilt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., den Kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungen die folgenden weiteren unverbindlichen Hinweise und Empfehlungen.“

Das Merkblatt wird nach Angabe des Innenministeriums zeitnah auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie auf der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg zum Download bereitgestellt werden.