Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ändert die Fahrzeugbezeichnungen im Katastrophenschutz
Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurden per Rundschreiben die Fahrzeugbezeichnungen im Ausstattungskonzept des ergänzenden Katastrophenschutz des Bundes geändert. Diese geänderten Fahrzeugbezeichnungen sollten dementsprechend auch Eingang in die Fahrzeugkonzepte im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung finden.
Die „neuen“ Fahrzeugbezeichnungen des Ausstattungskonzeptes sind seit 01.04.2014 verbindlich. Das o.g. Rundschreiben finden sie hier.