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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration hat die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens zum 17.12.2021 geändert.  Dabei wurden auch verschiedene Regelungen für die Förderung von Ersatzbeschaffung für bestimmt Fahrzeugtypen, z.B. für den neuen Gerätewagen Tragkraftspritze oder das Hilfeleistunglöschgruppenfahrzeug unter Punkt 4 getroffen.