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Innenministerium veröffentlicht neue Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen

Das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens bekannt gegeben. Die staatliche Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser wird dabei zum 18.12.2018 geändert.

Weitere Informationen zu den Zuwendungsrichtlinien finden Sie hier: Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien