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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Ab dem 01.07.2023 gelten in Bayern neue Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser, d.h. die Anlagen 1 und 2 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) ändern sich. Wichtig ist hier, dass die neuen Fördersätze nur für ab dem 01.07.2023 begonnene Maßnahmen gelten.

Die neuen Basisfestbeträge für Fahrzeuge steigen um rund 30 % gegenüber den bisherigen Summen. Für die Feuerwehrhäuser verdoppeln sich die Basisfestbeträge für Stellplätze.

Die ab 01.07.2023 geltenden Fördersätze können Sie hier herunterladen:

https://ibg-brandschutz.de/wp-content/uploads/2023/06/FwZR_Foerdersaetze_Fahrzeuge_2023-5.pdf

https://ibg-brandschutz.de/wp-content/uploads/2023/06/FwZR_Foerdersaetze_FwH_2023-3.pdf