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Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Ab 01.01.2014 gelten auch für die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen von europaweiten Vergabeverfahren aller Voraussicht nach neue Schwellenwerte.

Seitens der EU-Kommission ist geplant die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2014 und 2015 bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen von  200.000 EUR auf 207.000 EUR anzupassen. Dies bedeutet, dass diese Schwellenwerte auch im Rahmen von Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen bei europaweiten Vergabeverfahren voraussichtlich ab 01.01.2013 gelten werden. Mit einer Veröffentlichung der entsprechenden Änderungsverordnung wird im Dezember gerechnet.