info@ibg-brandschutz.de

w

+49 9872 80 58 28

Ihr Berater im Feuerwehrbereich

Neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Bayern gültig

Von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern wurde am 22. November 2018 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ in der Version GUV-V C53 außer Kraft gesetzt und die Version DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Kraft gesetzt.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 18. Januar 2019 dies entsprechend genehmigt.

In Kraft trat die neue DGUV Vorschrift „Feuerwehren“ zum  23. Januar 2019.

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ finden Sie hier.