Bayerisches Innenministerium erteilt neue Genehmigungen für Normabweichungen bei Feuerwehrfahrzeugen
Mit Schreiben vom 08.08.2015 hat das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Abweichungen von Normvorgaben für verschiedene Feuerwehrfahrzeuge zukünftig zugelassen. Diese zukünftig zulässigen Abweichungen beziehen sich auf die mitzuführende Löschwassermenge und die zulässige Gesamtmasse für folgende Fahrzeuge: