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Innenministerium veröffentlicht neue Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen

Das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens bekannt gegeben. Die staatliche Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser wird dabei rückwirkend ab 1. März 2015 um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Neu ist auch, dass ein Förderbonus von zehn Prozent auch für kommunale Kooperationen im Bereich der  gemeinsamen Errichtung von Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten und Schlauchpflegeeinrichtungen gilt.

Desweiteren werden nun auch Baumaßnahmen zum Ersatz von Stellplätzen gefördert, die den Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entsprechen.

Die Zuwendungsrichtlinien sind bereits auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als Download bereitgestellt.