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HLF 20 zukünftig mit Sprungpolster

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat mit Schreiben vom 31.03.2015 mitgeteilt, dass zur Pflichtbeladung des HLF 20 künftig das Sprungpolster SP 16 gemäß DIN 14151-3 gehört. Das bisher zulässige Sprungtuch mit Unterstützung ist aus der Normung „Sprungrettungsgeräte“ herausgenommen worden und somit als mögliche Alternative zum Sprungpolster nicht mehr zulässig.