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Landtag von Baden-Württemberg beschließt Rauchmelderpflicht

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Die Rauchmelder müssen demnach ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen , Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Für die Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Rauchmelderplicht Baden-Württemberg