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Gesetzesänderung bayerisches Feuerwehrgesetz Juli 2025

Landtag beschließt Gesetzesänderung für bayerisches Feuerwehrgesetz Ab dem 16. Juli 2025 gelten folgende Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: Höhere Altersgrenze Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche...

Neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration hat die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens zum 17.12.2021 geändert.  Dabei wurden auch verschiedene Regelungen für die Förderung von...

Neue UVV „Feuerwehren“

Neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Bayern gültig Von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern wurde am 22. November 2018 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ in der Version GUV-V C53 außer Kraft gesetzt und die Version DGUV...

Neue UVV „Feuerwehren“

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